Allgemeine Geschäftsbedingungen

AVM Beratung & Business Coaching – Alexander von Mezynski
Stand: Januar 2026

1. Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
AVM Beratung & Business Coaching – Alexander von Mezynski
Poststraße 16
56281 Emmelshausen
nachfolgend „AVM“ genannt, und seinen Kunden, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(2) AVM schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit AVM als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn AVM ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn AVM in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

2. Leistungen von AVM

(1) AVM erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:

  • Unternehmensberatung
  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • Strategieberatung
  • Organisationsentwicklung
  • Prozessoptimierung
  • Führungskräftecoaching
  • Business Coaching
  • Führungskräftetraining
  • Beiratsarbeit und Sparring für Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte
  • Workshops, Seminare, Moderationen und Trainings

(2) Art, Umfang, Dauer und Inhalt der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Beratungsvertrag, der Projektvereinbarung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen AVM und dem Kunden.

(3) AVM erbringt seine Leistungen als Dienstleistung. AVM schuldet nicht die Erbringung eines Werks. Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher, organisatorischer oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

(4) AVM schuldet insbesondere nicht:

  • die Erreichung bestimmter Umsätze, Gewinne oder Kosteneinsparungen,
  • die erfolgreiche Umsetzung bestimmter Maßnahmen durch den Kunden,
  • die Bewilligung von Fördermitteln,
  • die erfolgreiche Besetzung offener Stellen,
  • bestimmte Ergebnisse aus Coaching-, Trainings- oder Beratungsprozessen,
  • eine rechtliche oder steuerliche Prüfung oder Gestaltung.

(5) AVM erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder psychotherapeutische Leistung. Soweit rechtliche, steuerliche, finanzaufsichtliche, medizinische oder therapeutische Fragestellungen berührt werden, hat der Kunde eigenverantwortlich entsprechende Berufsangehörige einzuschalten.

(6) Empfehlungen, Einschätzungen, Analysen, Konzepte und Handlungsvorschläge von AVM beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen, den gemeinsam erarbeiteten Grundlagen sowie der fachlichen Einschätzung und Erfahrung von AVM. Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen trifft allein der Kunde.

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Ansprechpartner, Zugänge und Entscheidungsgrundlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen vollständig, zutreffend und aktuell sind, soweit er nicht ausdrücklich auf Unsicherheiten, Lücken oder Vorläufigkeiten hinweist.

(3) Der Kunde informiert AVM unverzüglich über alle Umstände, Änderungen, Entwicklungen oder Risiken, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Vergütungsanspruch von AVM bleibt unberührt, soweit AVM die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

(5) Der Kunde ist für die Umsetzung die im Rahmen der Beratung, des Coachings oder Trainings erarbeiteten Maßnahmen selbst verantwortlich.

 

4. Vertragsschluss

(1) Verträge zwischen AVM und dem Kunden können insbesondere mündlich, telefonisch, per Videokonferenz, per E-Mail, durch Angebot und Annahme, durch Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung eines Vertrages geschlossen werden.

(2) Angebote von AVM sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, für die Dauer von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum verbindlich.

(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von AVM annimmt oder AVM eine Beauftragung des Kunden bestätigt.

(4) Die Annahme kann in Textform, mündlich, telefonisch, per Videokonferenz oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch Inanspruchnahme die angebotenen Leistung.

(5) Anmeldungen zu Seminaren, Workshops oder Veranstaltungen sind verbindlich, sobald AVM die Anmeldung bestätigt oder der Kunde eine entsprechende Buchung vorgenommen hat.

 

5. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Beratungsvertrag oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von AVM ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) AVM ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen oder monatliche Abrechnungen zu verlangen, soweit dies im Angebot oder in der individuellen Vereinbarung vorgesehen ist.

(5) Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Eine Zahlung per SEPA-Lastschrift ist möglich, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde und der Kunde AVM ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt.

(6) Bei Zahlungsverzug ist AVM berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(7) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist AVM berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten, sofern AVM den Kunden zuvor auf den Zahlungsverzug hingewiesen hat.

(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von AVM anerkannt ist. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte.

 

6. Reisekosten, Nebenkosten und Auslagen

(1) Reisekosten, Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Parkgebühren, Verpflegungsmehraufwendungen und sonstige projektbezogene Auslagen werden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Fahrten mit dem eigenen Pkw werden, sofern nicht anders vereinbart, mit 0,50 EUR je gefahrenem Kilometer abgerechnet.

(3) Bahn-, Flug-, Taxi-, Mietwagen-, Hotel- und sonstige Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

(4) Reisezeiten können verguetungspflichtig sein, sofern dies im Angebot oder individuell vereinbart wurde.

(5) Online-Termine können anstelle von Präsenzterminen vereinbart werden, sofern dies für den jeweiligen Auftrag geeignet ist.

 

7. Termine, Terminverschiebungen und Ausfallregelungen

(1) Vereinbarte Beratungstermine, Coachings, Workshops, Trainings oder sonstige Termine sind verbindlich.

(2) Einzeltermine für Beratung, Coaching oder Sparring können vom Kunden bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei verschoben werden.

(3) Bei einer Absage oder Verschiebung durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn ist AVM berechtigt, 50 % des vereinbarten Honorars für diesen Termin zu berechnen.

(4) Bei Nichterscheinen des Kunden ohne vorherige Absage ist AVM berechtigt, 100 % des vereinbarten Honorars zu berechnen.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AVM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Muss AVM einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit oder höherer Gewalt, verschieben, wird AVM dem Kunden unverzüglich Ersatztermine anbieten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur, wenn AVM die Absage zu vertreten hat.

 

8. Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit eines Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Beratungsvertrag oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Bei ausdrücklich vereinbarten Projektpauschalen, Workshop-Paketen, Coaching-Paketen oder festen Leistungskontingenten ist eine ordentliche Kündigung vor vollständiger Leistungserbringung ausgeschlossen, soweit dies im jeweiligen Angebot oder Vertrag entsprechend vereinbart wurde.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt,
  • eine vertrauensvolle Zusammenarbeit dauerhaft nicht mehr möglich ist,
  • der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt,
  • eine Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

(6) Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch AVM behält AVM den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz etwaiger Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

9. Durchführung der Leistungen

(1) AVM führt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durch.

(2) AVM ist in der inhaltlichen, methodischen und organisatorischen Durchführung seiner Leistungen frei, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

(3) AVM ist berechtigt, geeignete Dritte, freie Mitarbeiter, Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.

(4) AVM ist berechtigt, Leistungen online, telefonisch, per Videokonferenz oder in Präsenz zu erbringen, sofern sich aus der jeweiligen Vereinbarung nichts anderes ergibt.

(5) Erbringt AVM Leistungen online, ist der Kunde für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich, insbesondere für eine stabile Internetverbindung, geeignete Endgeräte, Kamera, Mikrofon und erforderliche Softwarezugänge.

(6) Technische Störungen auf Seiten des Kunden entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

(7) AVM ist berechtigt, zur Erstellung von Analysen, Konzepten, Texten, Auswertungen oder Präsentationen unterstützend KI-basierte Systeme einzusetzen, soweit dadurch keine gesetzlichen, vertraglichen oder datenschutzrechtlichen Pflichten verletzt werden.

 

10. Seminare, Workshops und Veranstaltungen

(1) Anmeldungen zu Seminaren, Workshops, Trainings oder Veranstaltungen sind verbindlich.

(2) Der Rücktritt des Kunden von einer bestätigten Buchung ist nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen möglich, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Bei Rücktritt durch den Kunden gelten folgende pauschalierte Ausfallentschädigungen:

  • bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 35 % der Teilnahmegebühr
  • weniger als 6 Wochen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AVM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Zustimmung von AVM. AVM wird die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(6) AVM ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen, insbesondere bei Krankheit, zu geringer Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die AVM nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird AVM einen Ersatztermin anbieten oder bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, wenn AVM die Absage zu vertreten hat.

 

11. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, wirtschaftliche Kennzahlen, Strategien, Konzepte, Kundeninformationen, Mitarbeiterinformationen, interne Prozesse, Kalkulationen, Planungen, Präsentationen, Protokolle, Unterlagen und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden,
  • der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung nachweislich bekannt waren,
  • von einem Dritten rechtmäßig offengelegt wurden,
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(5) AVM darf den Kunden nach erfolgreichem Abschluss eines Projektes als Referenz unter Nennung von Firmenname und Logo verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

 

12. Nutzungsrechte und Unterlagen

(1) Von AVM erstellte Konzepte, Strategiepapiere, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Checklisten, Analysen, Vorlagen, Methoden, Modelle und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält an den im Rahmen des Auftrages überlassenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne geschäftliche Zwecke.

(3) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung von AVM in Textform zulässig.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen, Methoden, Konzepte oder Arbeitsergebnisse von AVM ohne Zustimmung für eigene Beratungs-, Trainings-, Coaching- oder Schulungsleistungen gegenüber Dritten zu verwenden.

(5) Soweit der Kunde AVM Unterlagen, Daten, Bilder, Logos, Texte, Marken, Inhalte oder sonstiges Material zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, hierzu berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.

(6) Der Kunde stellt AVM von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch bereitgestellte Inhalte entstehen.

 

13. Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er AVM zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben und verarbeitet wurden.

(3) Soweit AVM personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(4) Im Übrigen verarbeitet AVM personenbezogene Daten im Rahmen der eigenen Datenschutzhinweise.

(5) Die Parteien sind damit einverstanden, dass die vertragsbezogene Kommunikation grundsätzlich auch per E-Mail erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Terminabstimmungen, Protokollen, Auswertungen, Präsentationen, Konzepten und sonstigen Unterlagen. Den Parteien ist bekannt, dass die elektronische Kommunikation trotz angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen mit Restrisiken verbunden sein kann.

 

14. Haftung

(1) AVM haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AVM nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von AVM bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) AVM haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen des Kunden, die dieser auf Grundlage oder im Zusammenhang mit den Leistungen von AVM trifft. Die Verantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen, Maßnahmen und Entscheidungen liegt beim Kunden.

(6) AVM haftet nicht für Schäden, die auf unvollständigen, fehlerhaften, verspäteten oder unzutreffenden Angaben des Kunden beruhen.

(7) Für Datenverluste haftet AVM nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

(8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine Haftung für ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.

(9) AVM übernimmt keine Garantie für wirtschaftliche Erfolge, Umsatzsteigerungen, Kosteneinsparungen, Fördermittelbewilligungen, Mitarbeitergewinnung oder sonstige geschäftliche Ergebnisse.

 

15. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die AVM die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen AVM, die Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Energieausfälle, technische Großstörungen, Cyberangriffe, Ausfall wesentlicher Kommunikationsinfrastruktur oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von AVM liegen.

(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen zu kündigen.

 

16. Verhalten, Bewertungen und gegenseitige Rücksichtnahme

(1) Die Parteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen, sachlichen und respektvollen Zusammenarbeit.

(2) Der Kunde ist berechtigt, seine Erfahrungen mit AVM sachlich und wahrheitsgemäß zu bewerten.

(3) Unzulässig sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, beleidigende Äußerungen, rufschädigende Falschbehauptungen sowie die Veröffentlichung vertraulicher Informationen.

(4) AVM ist berechtigt, bei rechtswidrigen Bewertungen, Kommentaren oder Veröffentlichungen deren Entfernung zu verlangen und weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

(5) Entsprechendes gilt für AVM im Hinblick auf Äußerungen über den Kunden.

 

17. Widerrufsrecht

(1) Da AVM Verträge ausschließlich mit Unternehmern, Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließt, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

(2) Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

 

18. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(2) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, insbesondere Kündigungen, Fristsetzungen oder Rücktrittserklärungen, bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AVM.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Koblenz.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.